Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.
Das Gesuch ist mit der Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Volken abzugeben.
Waffen, welche seit dem 15. August 2019 als verboten gelten, können Sie der Website von fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnehmen. Für den Erwerb von verbotenen Waffen benötigen Sie eine kantonale Ausnahmebewilligung.
Der Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmitteln und Pyrotechnik erfordert Vorsicht und genaue Kenntnis der gültigen Rechtslage. Insbesondere für den Erhalt eines Waffenerwerbsscheins oder für den Waffenbesitz bestehen spezifische Regeln. Und es gilt, immer die wichtigsten Sicherheitstipps zu beachten. Umfassende Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter folgendem Link:
Kanton Zürich: Waffenerwerb und Umgang mit WaffenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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