
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung
8. März 2026
Urne beim Gemeindehaus
1. Stock Gemeindehaus, Flaachtalstrasse 17, Volken
Kontakt
GemeindeInformationen
- Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.