
Fachstelle "Älter werden im Weinland"
Bedarfsbescheinigungsstelle
Am 1. Januar 2025 trat die angepasste Zusatzleistungsverordnung (ZLV) in Kraft. Der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung wurde erweitert, beispielsweise mit Entlastungsdiensten und Mittagstischen. Damit wurden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Damit einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können, muss die Notwendigkeit der Hilfe- und Betreuungsleistungen erhoben und bescheinigt werden.
Die Gemeinde Volken wird künftig einer neu geschaffenen Fachstelle "Älter werden im Weinland" angehören. Diese Stelle wird die Aufgabe der Bedarfsbescheinigung übernehmen. Diese Bedarfsbescheinigungsstelle wird ihren Betrieb voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025 aufnehmen. Als Übergangslösung, bis die Stelle diese Bescheinigungen ausstellen kann, sind die Hausärztinnen und Hausärzte für die Ausstellung einer Bedarfsbescheinigung an Berechtigte zuständig.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung und Alter (PDF, 459.58 kB) | Download | 0 | Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung und Alter |