Friedensrichteramt

Die Friedensrichterinnen/Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
  • Arbeitsrechtlichen Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigungen, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Unterhaltsklagen
  • Erbrechtlichen Klagen (Testamentanfechtungen, Erbteilungsklagen etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm. Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen

Zugehörige Objekte

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