Abmeldung / Wegzug

Sie haben sich am alten Wohnort abgemeldet und wollen sich in Volken innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anmelden, sind Sie innerhalb von Volken umgezogen oder aus Volken weggezogen? Sie können persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei kommen oder lassen Sie uns Ihre Dokumente auf schriftlichem Weg zukommen und machen Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung per eUmzugsmeldung hier (nicht möglich für Zu- und Wegzüge vom/ins Ausland).

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